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(Treffer aus pharmind, Nr. 09, Seite 998 (2003))
Malik H
Originalitätsschutz von primärem und bedrucktem Verpackungsmaterial / Unter besonderer Berücksichtigung von Behältnissen aus Glas / Malik H
Originalitätsschutz von primärem und bedrucktem Verpackungsmaterial
Unter besonderer Berücksichtigung von Behältnissen aus Glas
RA Dr. iur. Martin Wescha und Haroun Malikb
Sozietät Wesch & Buchenrotha, Stuttgart,
Gütegemeinschaft Pharma-Verpackung e.V.a, Stuttgart, und
Hueck Folien GmbH & Co. KGb, Weiden/Oberpfalz
Es gibt keine Arzneimittelsicherheit bei Arzneimittelfälschungen.
Leben und Gesundheit der Patienten werden dadurch erheblich gefährdet.
Darum sind Gesetzgeber und Pharmaindustrie aufgerufen, Maßnahmen
zu ergreifen, um nach Möglichkeit den Fälschern das Handwerk
zu legen. Eine schärfere Strafandrohung für das Herstellen oder
Einführen von Arzneimitteln ohne die dazu erforderliche Erlaubnis
allein reicht dafür nicht aus. Nach der Resolution des Ministerrates
der EU vom 21. 3. 2001 sind auch die Arzneimittelhersteller aufgerufen,
Packmittel zu entwickeln, die Fälschungen erschweren. Dergleichen
Entwicklungen gibt es zuhauf. Einige davon werden in diesem Beitrag vorgestellt.
Außerdem werden Haftungsrisiken aufgezeigt, die bei der Verletzung
von Verkehrssicherungspflichten entstehen können.
Key words
Arzneimittelfälschung · Lieferant ·
Originalitätsschutz · Qualität · Sicherheitstechnologie
· Verkehrssicherungspflicht · Verpackung
© ECV- Editio
Cantor Verlag (Germany) 2003